Informationen zum XWaffe Standard

Der Standard
Für die Errichtung und den Betrieb des Nationalen Waffenregisters ist die Einführung verbindlicher Standards zur Beschreibung und zum Austausch waffenrechtlicher Daten mit Geltung für die gesamte Waffenverwaltung erforderlich. Zu diesem Zweck wurde der Datenaustauschstandard XWaffe entwickelt. XWaffe ist eine für alle Beteiligten vereinheitlichte Beschreibung waffenrechtlich bedeutsamer Daten und enthält verbindliche Festlegungen zugehöriger Fachkataloge. Eine besondere Bedeutung haben hierbei der Hersteller- und der Munitions-/Kaliberkatalog.
Mit dem Standard XWaffe steht erstmals ein einheitlicher Standard für waffenrechtliche Daten zur Verfügung. Der Standard basiert auf dem vom BMI herauszugebenden einheitlichen Datensatz DS Waffe. Die Aktualisierung des Standards wird von der XWaffe-Pflegestelle übernommen, die Bestandteil der Fachlichen Leitstelle NWR ist.
Die Kataloge
NWR Kataloge sind standardisierte Codelisten, die im Nationalen Waffenregister zur einheitlichen Erfassung und Verwaltung von Waffendaten verwendet werden. Diese Kataloge enthalten strukturierte Datensammlungen mit Codes, Bezeichnungen und Beschreibungen für verschiedene waffenrechtliche Bereiche.
Die wichtigsten NWR Kataloge umfassen:
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Herstellerbezeichnungen - Codes und Namen von Waffenherstellern
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Munitionsbezeichnungen und Kaliber - Standardisierte Kaliberangaben und Munitionsarten
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Waffentypen und Feingliederungen - Kategorisierung verschiedener Waffentypen
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Erlaubnistypen - Verschiedene waffenrechtliche Erlaubnisarten
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Wesentliche Waffenteile - Klassifizierung von Waffenteilarten
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Aktivitätstypen - Codes für verschiedene Meldearten und Geschäftsvorfälle
Weitere Informationen und Arbeitshilfen zu XWaffe und den NWR-Katalogen finden Sie hier:
XWaffe 2.8.1
Das NWR wurde mit dem Release XWaffe 2.8.1 um verschiedene Funktionen erweitert und bestehende Prozesse werden optimiert. Die Änderungen bringen sowohl technische Verbesserungen als auch neue fachliche Möglichkeiten für die tägliche Arbeit mit dem NWR. Für die Waffenbehörden, abfrageberechtigte Stellen sowie die Händler und Hersteller sind folgende Punkte von besonderer Bedeutung:
1. Änderungen mit Bezug zu XWaffe 2.8.1
Relevant für Softwarehersteller der Händler und Hersteller sowie der Waffenbehörden
2. Änderungen ohne Bezug zu XWaffe
Relevant für Waffenbehörden
Relevant für Händler und Hersteller sowie die Waffenbehörden
- Herstellercode: #9996 (Codename: nicht im Katalog aufgeführter Hersteller)
- herstellerbezeichnungText: NameDesHerstellers (#6047) → 6047 entspricht dabei der neuen Herstellernummer
| Code | Erlaubnis | Waffe erlaubt |
| #25 | Erlaubnis zum Verbringen in den Geltungsbereich des Waffengesetzes | Nein |
| #26 | Erlaubnis zum Verbringen aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in einen anderen Mitgliedstaat | Nein |
| #27 | Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in einen anderen Mitgliedstaat | Nein |
| #28 | Europäischer Feuerwaffenpass | Nein* (nur Verweise) |
| #29 | Mitnahmeerlaubnis | Nein |
Relevant für Waffenbehörden
- Erteilt (#4)
- Aufgehoben (#9)
- Durch Zeitablauf erledigt (#10)
- Auf andere Art und Weise erledigt (12).
Waffenverbot außerhalb der sofortigen Vollziehung (§8 Abs. 1 S3 WaffRG)
| Arbeitsschritt | Erlaubnisstatus im NWR |
| Die Erteilung eines Waffenverbots wird in der WaffB geprüft (ggf. aufgrund externer Veranlassung) | keine Speicherung |
| Das Waffenverbot wird ausgesprochen und dem Erlaubnisinhaber zugestellt. | keine Speicherung |
| Der Erlaubnisinhaber erhebt Widerspruch gegen das Waffenverbot. | keine Speicherung |
| Der Erlaubnisinhaber erhebt Klage gegen das Waffenverbot. | keine Speicherung |
| Der Klage wird in letzter Instanz stattgegeben, das Waffenverbot für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. | keine Speicherung |
| Der Klage wird in letzter Instanz abgewiesen und das Waffenverbot bleibt in Kraft. | erteilt |
| Das erteilte Waffenverbot wird – mit oder ohne Widerspruch oder Klage, nach Ablauf der entsprechenden Rechtsbehelfs-/Rechtsmittelfristen – bestandskräftig und ist daher unanfechtbar. | erteilt |
| Das befristet erteilte Waffenverbot ist ausgelaufen. | durch Zeitablauf erledigt |
Waffenverbot außerhalb der sofortigen Vollziehung (§8 Abs. 1 S3 WaffRG)
Der Prozess zur Erteilung eines Waffenverbotes wird folgenderweise im NWR abgebildet, berücksichtigt, wenn eine sofortige Vollziehung angeordnet wurde.
| Arbeitsschritt | Erlaubnisstatus im NWR |
| Die Erteilung eines Waffenverbots wird in der WaffB geprüft (ggf. aufgrund externer Veranlassung) | keine Speicherung |
| Das Waffenverbot wird ausgesprochen und dem Erlaubnisinhaber zugestellt. | erteilt |
| Der Erlaubnisinhaber erhebt Widerspruch gegen das Waffenverbot. | erteilt |
| Der Erlaubnisinhaber erhebt Klage gegen das Waffenverbot. | erteilt |
| Der Klage wird in letzter Instanz stattgegeben, das Waffenverbot für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. | Aufgehoben |
| Der Klage wird in letzter Instanz abgewiesen und das Waffenverbot bleibt in Kraft | erteilt |
| Das erteilte Waffenverbot wird – mit oder ohne Widerspruch oder Klage, nach Ablauf der entsprechenden Rechtsbehelfs-/Rechtsmittelfristen – bestandskräftig und ist daher unanfechtbar. | erteilt |
| Das befristet erteilte Waffenverbot ist ausgelaufen. | durch Zeitablauf erledigt |
| # | Bezeichnung | Beschreibung |
| 4 | Erteilt | Die waffenrechtliche Erlaubnis ist erteilt. Alle formellen und materiellen Voraussetzungen sind erfüllt. |
| 6 | Widerrufen | |
| 7 | Zurückgenommen | Verwaltungsakt der sich nachträglich als fehlerhaft herausgestellt hat, wobei die Rücknahme i.d.R. mit Wirkung für die Vergangenheit verfügt wird. Die rechtliche Würdigung verbleibt bei der zuständigen Waffenbehörde. |
| 11 | Durch Zeitablauf erledigt | |
| 12 | Auf andere Weise erledigt | |
| 13 | Erlaubnis während eines Widerrufs- /Rücknahmeverfahrens durch Verzicht erledigt | Der Erlaubnisinhaber erklärt den Verzicht während eines laufenden Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens. |
| 14 | Erlaubnis außerhalb eines Widerrufs- /Rücknahmeverfahrens durch Verzicht erledigt | Der Erlaubnisinhaber erklärt den Verzicht unabhängig von einem Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren. |
| 15 | Antrag gestellt | |
| 16 | Versagt | Behörde versagt die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis. |
| Code | Erlaubnis |
| #14 | im Besitz - Ausland – keine Erledigung der waffenrechtlichen Erlaubnis |
| #32 | im Besitz - Ausland – Erledigung der waffenrechtlichen Erlaubnis |
| # | Situation | Zuständige WaffB | Status / Abbildung |
| 1 | Der Waffenbesitzer hat einen Wohnsitz im Ausland, eine deutsche gültige waffenrechtliche Erlaubnis und die Waffe dauerhaft im Ausland (an seinem ausländischen Wohnsitz) sicher verwahrt. | WaffB BVA | im Besitz - Ausland - keine Erledigung der waffenrechtlichen Erlaubnis (#14) |
| 2 | Der Waffenbesitzer hat einen Wohnsitz im Ausland, eine deutsche gültige waffenrechtliche Erlaubnis und die Waffe im Inland (an einem Ort seiner Wahl, bspw. Jagdhütte) sicher verwahrt. | WaffB BVA | Im Besitz Inland (#1) |
| 3 | Der Waffenbesitzer hat einen Wohnsitz im Ausland, und seine deutsche waffenrechtliche Erlaubnis aufgegeben und eine ausländische waffenrechtliche Erlaubnis erhalten. | WaffB BVA | im Besitz - Ausland - Erledigung der waffenrechtlichen Erlaubnis (#32) |
| 4 | Der Waffenbesitzer hat einen Wohnsitz im Inland, eine deutsche gültige waffenrechtliche Erlaubnis und die Waffe im Ausland (an einem Ort seiner Wahl, bspw. Jagdhütte im naheliegenden Nachbarland) sicher verwahrt. Im Rahmen der Aufbewahrungskontrolle ist diese Waffe nicht nachzuweisen. | Zust. WaffB außer WaffB BVA |
Verbringung |
| 5 | in Waffenbesitzer hat eine gültige Waffenrechtliche Besitzererlaubnis und möchte die Waffe temporär im Ausland ohne seine gleichzeitige Anwesenheit im Ausland aufbewahren | Zust. WaffB | Verbringung – Überlassung an …Staat (wenn vorübergehend kann die Waffe auf der Papier-WBK bleiben |
| 6 | Ein deutsche Waffenbesitzer hat eine gültige deutsche waffenrechtliche Erlaubnis und möchte die Waffe vorübergehend im Ausland reparieren lassen (Aufgabe der tatsächliche Gewalt über die Waffe). | Zust. WaffB außer WaffB BVA |
Verbringung Überlassung an …Staat (wenn vorübergehend kann die Waffe auf der Papier-WBK bleiben) |
| 7 | Soldat der ausländischen Streitkräfte verlässt dauerhaft den Geltungsbereich des deutschen Waffenrechts. | WaffB BVA | Verbringung Überlassung an …Staat (Überlassung an sich selbst mit Adresse im Ausland) |
| 8 | Bewachungsunternehmer bewacht ein seegehendes Schiff unter fremder Flagge vorübergehend im Ausland. | Zust. WaffB außer WaffB BVA |
Mitnahme (Verweis und Waffe bleibt auf WBK) |
Die technische Dokumentation und weitere Informationen zu XWaffe finden Sie hier:
- XWaffe Spezifikation Version 2.8.1 beschreibt das Informations- und Nachrichtenmodell für XWaffe
- Hier finden Sie die Technische Dateien (XML Schemata) zu XWaffe
- Hier finden Sie das und Codelisten zu XWaffe 2.8.1 und externe Kataloge (Version_36)
- Die vorstehenden Informationen sind im
XRepository veröffentlicht. - Die wird in wenigen Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht.
- Das Dokument informiert Sie umfassend und technisch detailliert über alle Neuerungen.
- Hinweise zum Umgang mit Fehlercodes finden Sie in diesem Dokument:
- Hier können Sie die jeweils aktuellen herunterladen.
- Beachten Sie bitte auch die Regelwerke für Händler und Hersteller im Nationalen Waffenregister
Die Datenstruktur

